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BGH, 07.03.2019 - 5 StR 638/18 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 344 Abs. 2 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes einer vorherigen Verurteilung); erfolglose Verfahrensrüge wegen bloßer Unrichtigkeit des Protokolls - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer Verfahrensrüge; Erfüllung der Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 55 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer Verfahrensrüge; Erfüllung der Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.2008 - 3 StR 390/08
Verlesung eines richterlichen Protokolls (Verteidigererklärung; …
Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 638/18
Zudem ist es entgegen der Auffassung der Revision aus Rechtsgründen nicht geboten, eine schriftlich vorbereitete Einlassung des Angeklagten, die der Verteidiger verlesen und deren Richtigkeit der Angeklagte bestätigt hat, als Anlage zu Protokoll zu nehmen, denn der Angeklagte hat sich auch in diesem Fall mündlich eingelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173).